Sehr geehrte Melderinnen und Melder,
aufgrund des neuen Staatsvertrages der Bundesländer Brandenburg und Berlin zur Krebsregistrierung übernimmt das KKRBB für diese beiden Länder ab Jahresbeginn 2023 auch Aufgaben des Gemeinsamen Krebsregisters der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen (GKR). Das GKR beendet zum Jahresende 2022 seine Tätigkeit.
Dadurch wird das KKRBB ab 2023 zum neuen Klinisch-epidemiologischen Krebsregister. Hierdurch ergeben sich auch Änderungen bei Ihrer Meldepflicht von Hautkrebsarten, die wir zu beachten bitten:
- Die Meldepflicht an das KKRBB besteht unverändert zu bösartigen Neubildungen einschließlich ihrer Frühstadien sowie allen gutartigen Tumoren des zentralen Nervensystems nach Kapitel II der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD 10) in seiner aktuellen Version.
> Liste der meldepflichtigen Erkrankungen
- Die Meldepflicht an das KKRBB besteht unverändert zu bösartigen Neubildungen einschließlich ihrer Frühstadien sowie allen gutartigen Tumoren des zentralen Nervensystems nach Kapitel II der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD 10) in seiner aktuellen Version.
- Für nicht-melanotische Hautkrebsarten der Lokalisation „Haut“ beschränkt sich die Meldepflicht auf prognostisch ungünstige Hautkrebsarten je Sublokalisation. Diese sind nicht mehr an das GKR, sondern ausschließlich an das KKRBB zu melden. Bitte nutzen Sie den elektronischen Meldeweg oder verwenden Sie die aktuellen Meldebögen des KKRBB.
> Liste der meldepflichtigen nicht-melanotischen Hautkrebsarten
- Für nicht-melanotische Hautkrebsarten der Lokalisation „Haut“ beschränkt sich die Meldepflicht auf prognostisch ungünstige Hautkrebsarten je Sublokalisation. Diese sind nicht mehr an das GKR, sondern ausschließlich an das KKRBB zu melden. Bitte nutzen Sie den elektronischen Meldeweg oder verwenden Sie die aktuellen Meldebögen des KKRBB.
- Nicht der Meldepflicht zum KKRBB unterliegen damit prognostisch-günstige nicht-melanozytäre Hauttumoren.
- Nicht der Meldepflicht zum KKRBB unterliegen damit prognostisch-günstige nicht-melanozytäre Hauttumoren.
- Fälle mit Meldepflicht zum Kinderkrebsregister bleiben davon unberührt.
- Fälle mit Meldepflicht zum Kinderkrebsregister bleiben davon unberührt.
Um trotz der Umstellung eine lückenlose Datenerfassung zu garantieren, bitten wir Sie herzlich um die Berücksichtigung der neuen Vorgaben zur Meldepflicht. Diese finden Sie inklusive der Diagnoselisten und Meldebögen auch auf unserer Webseite www.kkrbb.de.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Email-Adresse melderbetreuung@kkrbb.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0355 49493166 zur Verfügung.
Ihr Team vom KKRBB