Ihr Recht auf Auskunft

Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden Daten, die im Klinisch-epidemiologischen Krebsregister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel von Bedeutung sein, wenn Sie Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt wechseln.

Antragstellung für Ihre Datenauskunft

Um die Daten zu erhalten, müssen Sie entweder selbst einen entsprechenden Antrag schriftlich stellen, oder besser noch, Sie beauftragen hierfür eine Ärztin oder einen Arzt. Denn die Ärztin / der Arzt kann Ihnen die Daten dann auch fachlich erläutern. Achten Sie bitte dabei darauf, dass der Antrag Ihren Familiennamen, Vornamen, evtl. frühere Namen sowie das Geburtsdatum und die Anschrift der Hauptwohnung enthält. Adressieren Sie den Antrag bitte an eine der Registerstellen.

Klinisch-epidemiologisches Krebsregister Brandenburg-Berlin gGmbH

Dreifertstraße 12
03044 Cottbus

Tel.: 0355 49493 100
Fax: 0355 49493 109

E-Mail: info@kkrbb.de
Webseite: www.kkrbb.de