Unsere überregionale Zusammenarbeit

Neben der Erfüllung seiner Aufgaben in Berlin und Brandenburg beteiligt sich das KKRBB auch an überregionalen Projekten zur Optimierung der onkologischen Versorgung.

Plattform der § 65c-Register

Die Plattform der § 65c-Register ist ein bundesweiter Zusammenschluss der klinischen Krebsregister gemäß § 65c SGB V zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG), dem auch das Klinisch-epidemiologische Krebsregister Brandenburg-Berlin angehört. Das von der Gesundheitsministerkonferenz unter „Sonstige Gremien“ geführte Expertengremium stimmt fachliche Fragestellungen und Verfahrensabläufe zwischen den klinischen Krebsregistern in den einzelnen Bundesländern ab und erarbeitet einheitliche Empfehlungen dazu.

Denn die Krebsregister in den einzelnen Bundesländern sind auf Grund der föderalen Umsetzung des KFRG sehr unterschiedlich. Um den Umsetzungsprozess des KFRG insgesamt zu harmonisieren und eine strukturierte Zusammenarbeit aller klinischen Krebsregister zu fördern, haben sich diese auf der Ebene der Plattform § 65c-Register zusammengeschlossen: https://plattform65c.de

Zentrum für Krebsregisterdaten

Das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) am Robert Koch-Institut in Berlin führt die Daten der epidemiologischen Landeskrebsregister auf Bundesebene zusammen.
Wesentliches Ziel ist es, der wissenschaftlichen Forschung zuverlässige Daten zu Krebserkrankungen in Deutschland zur Verfügung zu stellen und der interessierten Öffentlichkeit das Krebsgeschehen in Deutschland zu beschreiben.

Das Team des ZfKD prüft die Datensätze der Länder auf ihre Vollständigkeit und ihre Zuverlässigkeit und wertet sie länderübergreifend aus. Die Ergebnisse werden regelmäßig in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. (GEKID) publiziert.

Zusammenführung auf Bundesebene

Am 31.08.2021 ist das Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten in Kraft getreten. Damit werden die Nutzungsmöglichkeiten der bundesweit verlaufsbegleitend erfassten klinischen Daten von Patient:innen weiter verbessert. Dieser in der deutschen Registerlandschaft einmalige Datenpool steht zunehmend für die Beantwortung von Forschungs- und Versorgungsfragen zur Verfügung, die mit den herkömmlichen Studiendesigns nicht mehr ausreichend beantwortet werden können. Das Gesetz verfolgt das Ziel, die bundesweite Verfügbarkeit und Zusammenführung der klinischen und epidemiologischen Krebsregisterdaten zu verbessern.

In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf begrüßte die Bundesärztekammer diesen grundsätzlich. Sie legte aber Wert darauf, auch künftig noch Raum für eine dezentrale Datenhaltung auf Ebene der Krebsregister in den Ländern und eine regionale Qualitätssicherung einschließlich der Durchführung regionaler Qualitätskonferenzen zu lassen.