Änderungen aufgrund des neuen Staatsvertrages und des onkologischen Basisdatensatzes

Sehr geehrte Melderinnen und Melder,

als im Land Brandenburg oder Berlin tätige/r Ärztin bzw. Arzt möchten wir Sie heute über aktuelle Änderungen im Bereich der Meldepflicht zum Klinischen Krebsregister für Brandenburg und Berlin (KKRBB) informieren.

Das KKRBB wird ab 2023 zum neuen Klinisch-epidemiologischen Krebsregister
Aufgrund des neuen Staatsvertrages der Bundesländer Brandenburg und Berlin zur Krebsregistrierung übernimmt das KKRBB für diese beiden Länder ab Jahresbeginn 2023 auch Aufgaben des Gemeinsamen Krebsregisters der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen (GKR). Das GKR beendet zum Jahresende 2022 seine Tätigkeit. Dadurch wird das KKRBB ab 2023 zum neuen Klinisch-epidemiologischen Krebsregister. Hierdurch ergeben sich auch Änderungen bei Ihrer Meldepflicht von Hautkrebsarten, die wir zu beachten bitten.

Abschaffung der ärztlichen Pflicht zur Widerspruchsmeldung und neues Merkblatt für Patientinnen und Patienten
Zum 01.01.2023 entfällt für meldepflichtige Ärztinnen und Ärzte die Pflicht zur Widerspruchsmeldung an das KKRBB. Patientinnen und Patienten, die der Speicherung ihrer Daten im Krebsregister widersprechen möchten, müssen diesen Widerspruch ab 2023 direkt beim KKRBB einlegen.
Die bisher gültige Patienteninformation entfällt. Bitte händigen Sie ab 2023 Ihren Patientinnen und Patienten das im Downloadbereich vom KKRBB zur Verfügung gestellte Merkblatt aus. Über den Inhalt des Merkblattes ist die betreffende Person zu unterrichten. Weiterführende Informationen, z.B. zu Besonderheiten der elektronischen Meldung und zu Übergangsregelungen, finden Sie hier.

Neuer Meldeanlass unauffällige Nachsorge
Bisher waren nur Änderungen im Verlauf einer Tumorerkrankung (Progression, Remission und Nebenwirkungen) meldepflichtig. Ab 01.01.2023 ist auch die unauffällige Nachsorgeuntersuchung, d.h. die fortbestehende Tumorfreiheit, zu melden. Dies ermöglicht die valide Darstellung der Ergebnisqualität der Therapie.
In den 5 Jahren nach Diagnosestellung, Abschluss der Primärbehandlung bzw. der Rezidiv-Therapie ist das Ergebnis der jährlichen Kontrolluntersuchung meldepflichtig, wenn diese gemäß Leitlinien geboten war. Ab 2023 erfolgte Nachsorgen sind unabhängig vom Erstdiagnosedatum vom Leistungserbringer zu melden. Werden in einem Jahr mehrere Nachsorgen übermittelt, wird jeweils die erste vergütet.

Meldungen nach dem neugefassten onkologischen Basisdatensatz 3.0.0
Der onkologische Basisdatensatz (oBDS) ist in Deutschland die Grundlage für eine standardisierte Tumordokumentation. Damit soll eine vergleichbare Datenerfassung und -auswertung in allen Landeskrebsregistern und medizinischen Behandlungseinrichtungen sichergestellt werden.

Mit der Einführung des aktualisierten oBDS 3.0.0 wird eine bessere Abbildung des Behandlungsgeschehens erreicht. Neu ist u. a. die Mitteilung der Therapieempfehlung. Anzugeben ist, welche Therapie/n in der Tumorkonferenz empfohlen wurde/n und ob es ggf. eine Abweichung auf Wunsch der Patientin bzw. des Patienten gab. Ebenfalls neu ist die Angabe von genetischen Varianten, durch die therapierelevante genetische Eigenschaften der Tumoren strukturiert abgebildet werden. Eine Referenzliste wird zeitnah zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zum bundesweit einheitlichen onkologischen Basisdatensatz und zum Umsetzungsleitfaden finden Sie unter www.basisdatensatz.de.

Ab sofort nimmt das KKRBB Meldungen nach der neuen oBDS-Version 3.0.0 entgegen. Bis zum 31.12.2023 werden auch noch Meldungen in der Version 2.2.1 akzeptiert. Ab dem 01.01.2024 ist die Übermittlung mittels oBDS 3.0.0 verpflichtend.

Wenn Sie bereits eine XML-Schnittstelle zur Meldung nutzen oder eine solche zukünftig einsetzen wollen, sprechen Sie bitte Ihren Softwarehersteller an.

Wir informieren Sie regelmäßig über aktuelle Themen auf unserer Webseite. Bitte beachten Sie auch die aktualisierten FAQ zur Meldepflicht im Downloadbereich.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern an uns:

melderbetreuung@kkrbb.de
0355 49493 166

Ihr Team vom KKRBB