Änderungen bei der Meldepflicht von radioonkologischen Behandlungen ab 1. Januar 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Inkrafttreten des neuen Staatsvertrages der Bundesländer Brandenburg und Berlin bezüglich der Krebsregistrierung und des neugefassten onkologischen Basisdatensatz 3.0.0 kommt es zu Änderungen Ihrer Meldepflicht an das KKRBB über die wir Sie gerne informieren möchten.

Meldepflichtige Tumoren ab 1. Januar 2023
Der Umfang der meldepflichtigen Tumoren wird um nicht-melanotische Hautkrebsarten mit ungünstiger Prognose erweitert. Nicht der Meldepflicht zum KKRBB unterliegen prognostisch günstige nicht-melanozytäre Hauttumoren. Fälle mit Meldepflicht zum Kinderkrebsregister bleiben davon unberührt.

Meldungen nach dem neugefassten onkologischen Basisdatensatz 3.0.0 (oBDS)
Der ADT/GEKID-Basisdatensatz zur klinischen Krebsregistrierung wurde den Erfordernissen der modernen Diagnostik und Therapie angepasst und als „einheitlicher onkologischer Basisdatensatz 2021“ veröffentlicht. In der Folge wurde ein bundesweit gültiger Umsetzungsleitfaden für elektronische Meldungen im xml-Format verabschiedet.

Die meldepflichtigen Parameter der Strahlentherapie finden sich gemeinsam mit der Nuklearmedizin im Kapitel 14 des oBDS 3.0.0. Nebenwirkungen sind gemäß Kapitel 15 anzugeben und Erläuterungen für das meldepflichtige Item „Therapiebeurteilungen“ nach definitiver Therapie finden sich im Kapitel 17. Besonders Letzteres möchten wir Ihnen ans Herz legen, da im KKRBB eine erhebliche Untererfassung zu verzeichnen ist.

Bei Beurteilung des Therapieergebnisses durch andere Fachrichtungen können diese das Item im Einklang mit Ihnen stellvertretend melden. Sie bleiben aber verantwortlich für den Meldungseingang und den Inhalt.

Bei Meldungen über Dritte (Auftragsdatenverarbeitung) denken Sie bitte daran, dass alle meldepflichtigen Parameter in der Epikrise / Ihren Unterlagen zur Verfügung stehen müssen. Das gilt insbesondere bei der Dokumentation der bestrahlten Lymphabflusswege und der Integration der Boost-Dosen in die Gesamtdosis.

Folgende Parameter sind für die Strahlentherapiemeldung neu im oBDS 3.0.0:

Intention der BestrahlungO = lokal kurativ bei Oligometastasierung
Stellung zu operativer TherapieNach R1/R2 = additiv
ZielgebieteNeuer Zielgebieteschlüssel:
Der Lymphabfluss (LA) ist separat zu kodieren.
Bei beidseitig bestrahltem LA mit identischen Parametern, insbes. Einzel- und Gesamtdosis, kann die Seitenangabe „beidseitig“ verwendet werden. Paarige Organe sind einzeln mit der Tumorzuordnung anzugeben.
Ein zusammenhängendes Zielgebiet wird mit dem größeren Anteil kodiert (z. B. Knochenmetastase mit Weichteil-infiltration oder umgekehrt).
Bei fehlenden Schlüsseln soll das Zielvolumen wie im Bestrahlungsplan genannt unter Sonstiges angegeben werden.
ApplikationsartBitte Auswahlliste berücksichtigen. Stereotaxie/4D kann angegeben werden und Aufführung weiterer Unterteilungen bei metabolischer Therapie.
StrahlenartMuss angegeben werden, also kV-Weichstrahlen, Elektronen, Photonen, Protonen etc.
EinzeldosisKompromiss:
Es soll die niedrigste ED (ohne Boost) angegeben werden.
Abbildung von BoostkonzeptenDatensparsamer Kompromiss:
Es ist die höchste Gesamtdosis unter Verwendung von Boosten anzugeben und mit einem Kreuz bei SIB oder SEQ oder konkomitanter Boost die zeitliche Applikation anzugeben.
Ende GrundZusätzliche Ausprägungen:
F = Zieldosis erreicht mit Unterbrechung
> 3 Kalendertage
T = Patient verstorben
Gesamtbeurteilung des TumorstatusNach Therapie mit entsprechend sicherem Zeitpunkt der Beurteilung.
Zusätzliche Ausprägung: Y = Rezidiv (setzt aber das einmalige Erreichen von Tumorfreiheit voraus!).

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Email-Adresse melderbetreuung@kkrbb.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0355 49493 166 zur Verfügung.

Ihr Team vom KKRBB