Ihr Recht auf Auskunft
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden Daten, die im Klinisch-epidemiologischen Krebsregister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel von Bedeutung sein, wenn Sie Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt wechseln.
Antragstellung für Ihre Datenauskunft
Um die Daten zu erhalten, müssen Sie entweder selbst einen entsprechenden Antrag schriftlich stellen, oder besser noch, Sie beauftragen hierfür eine Ärztin oder einen Arzt. Denn die Ärztin / der Arzt kann Ihnen die Daten dann auch fachlich erläutern. Achten Sie bitte dabei darauf, dass der Antrag Ihren Familiennamen, Vornamen, evtl. frühere Namen sowie das Geburtsdatum und die Anschrift der Hauptwohnung enthält. Adressieren Sie den Antrag bitte an eine der Registerstellen.
Klinisch-epidemiologisches Krebsregister Brandenburg-Berlin gGmbH
Dreifertstraße 12
03044 Cottbus
Tel.: 0355 49493 100
Fax: 0355 49493 109
E-Mail: info@kkrbb.de
Webseite: www.kkrbb.de