KKRBB erfüllt alle Kriterien zur Förderung durch Krankenkassen

Die Verbände der Krankenkassen haben dem Klinischen Krebsregister Brandenburg Berlin (KKRBB) die volle Förderfähigkeit bescheinigt. Sie erkannten damit u. a. die Anstrengungen des Registers an, auch Probleme zu lösen, die nicht von ihm verursacht wurden. KKRBB-Geschäftsführerin Dr. rer. medic. Anett Tillack freute sich über die Entscheidung und dankte den Krankenkassen für ihr Vertrauen.

Das KKRBB ist seit Inkrafttreten des gemeinsamen Staatsvertrages der Bundesländer Brandenburg und Berlin am 1. Juli 2016 das einzige länderübergreifende klinische Krebsregister der Bundesrepublik. Es ist eine Tochtergesellschaft der Landesärztekammer Brandenburg und hat die Rechtsform einer gGmbH.

Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen der Krebsversorgung in Brandenburg und Berlin sind verpflichtet, dem KKRBB Daten zu Diagnosen und Therapien, zu Änderungen im Verlauf der Krankheit zu melden sowie auch den Tod von Patientinnen und Patienten anzuzeigen.  Durch die Auswertung der Daten, Qualitätskonferenzen und Rückberichte an die Meldenden schaffen die Klinischen Krebsregister eine größere Transparenz in der Krebsversorgung und sorgen so für mehr Qualität in der Onkologie.

Autor: Elmar Esser