Meldepflichtige Personen / Registrierung

Meldepflichtige Personen

Eine meldepflichtige Person ist jede im Land Brandenburg oder Berlin tätige Ärztin und Zahnärztin sowie jeder dort tätige Arzt und Zahnarzt, die ärztliche Leitung einer medizinischen Einheit oder die verantwortliche Ärztin oder der verantwortliche Arzt einer Meldegemeinschaft.

Neu ab 2023:

Eine meldepflichtige Person kann das Krebsregister vertraglich zum Abruf der für die Meldung erforderlichen Daten berechtigen.

Registrierung

Vor der ersten Übermittlung der Daten an das Krebsregister muss jeder Melder sich im KKRBB registrieren. Hierfür stehen folgende Meldebögen zur Verfügung:

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