Unsere Geschichte
Um die Ziele unserer Vision zu erreichen, bringen wir viel Erfahrung mit. Denn dank einer nun schon mehr als zwanzigjährigen Geschichte gehört Brandenburg zu den Pionieren der klinischen Krebsregistrierung im wiedervereinigten Deutschland.
Die Übergabe der Bestellungsurkunden fand am 15.09.2016 im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg statt.
Mit der freiwilligen „Vereinbarung zur Regelung der onkologischen Nachsorge im Land Brandenburg“ wollten Krankenkassen sowie onkologisch tätige Ärztinnen, Ärzte und Einrichtungen seinerzeit eine Lücke schließen, die durch den Wegfall des Tumordispensairesystems der ehemaligen DDR entstanden war.
Neben der Erfassung und Auswertung von Daten war es das Ziel, die Krebsversorgung im ambulanten und stationären Sektor zu vernetzen sowie onkologische Nachsorge organisatorisch zu unterstützen.
Von Anfang an stand das Wohl der Patient:innen an erster Stelle.
Der damaligen brandenburgischen Gesundheitsministerin Regine Hildebrandt war es ein besonderes Anliegen, dass kein Tumorpatient „durch das Netz fällt“. An den fünf Schwerpunktkrankenhäusern wurden hierzu sogenannte Nachsorgeleitstellen eingerichtet. Für die Bundesrepublik war dies seinerzeit einmalig.
Und so verwundert es nicht, dass es insbesondere auch brandenburgische Akteure waren, die am „Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister“ (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz – KFRG) mitwirkten. Am 31.12.2014 in Kraft getreten bot das KFRG die rechtliche Grundlage für die klinischen Krebsregister, die von den Ländern nun nach § 65c SGB V einzurichten waren.
Die offizielle Eröffnungsveranstaltung fand im Beisein von Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze und Berlins Gesundheitssenator Mario Czaja am 01. September 2016 in Berlin statt.
In Brandenburg ging dies aufgrund der bereits vorhandenen Erfahrungen relativ schnell. Schon am 28.09.2015 wurde in Cottbus die Klinisches Krebsregister für Brandenburg GmbH als Tochtergesellschaft der Landesärztekammer Brandenburg gegründet. Da die Arbeitsverhältnisse der Nachsorgeleitstellen an den Schwerpunktkrankenhäusern auf die neue Gesellschaft übergingen, konnte diese von Anfang an von deren Know-how profitieren.
Kooperation der Länder Berlin und Brandenburg
Gleichzeitig erarbeiteten die Länder Berlin und Brandenburg einen Staatvertrag, der bis heute die landesgesetzliche Grundlage für das einzige länderübergreifende Klinische Krebsregister der Bundesrepublik bildet. Die Kooperation der beiden Bundesländer bot sich geradezu an. Geografisch liegt die Bundeshauptstadt inmitten des Flächenlandes Brandenburg. Viele der von dort stammenden Krebspatient:innen lassen sich in Berlin behandeln. Umgekehrt entscheiden sich aber auch Berliner:innen für eine Therapie in Brandenburg. Der Staatsvertrag trat am 01.07.2016 in Kraft und übertrug dem nunmehr neuen Klinischen Krebsregister für Brandenburg und Berlin die klinische Krebsregistrierung für die beiden Länder. Dessen Rechtsform ist die einer gemeinnützigen GmbH.