Unsere Beihilfeträgervereinbarung
Das KKRBB hat mit der Bundesrepublik Deutschland als Träger der Beihilfe für ihre beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähigen Personen, vertreten durch das Bundesministerium des Innern (Bund), eine Vereinbarung über die Abrechnung der Registerpauschale nach § 65c Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und der Meldevergütung nach § 65c Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch abgeschlossen.
Andere nach Landesrecht zuständige klinische Krebsregister nach § 65c SGB V und andere Beihilfeträger für den Geltungsbereich ihres Beihilferechts können dieser Vereinbarung jederzeit beitreten. Die Vereinbarung kann Beitrittsinteressierten nach Zusicherung der Vertraulichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns unter info@kkrbb.de.Liste der Beigetretenen, die der „Vereinbarung zwischen dem Klinischen Krebsregister für Brandenburg und Berlin gGmbH und der Bundesrepublik Deutschland als Träger der Beihilfe für ihre beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähigen Personen“ beigetreten sind:
- Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium der Finanzen,
Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
zuständige Beihilfestelle: Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg -Beihilfestelle-, Lipezker Str. 45, Haus 3, 03048 Cottbus
(Beitritt zum 29.11.2016)
- Land Berlin, Senatsverwaltung für Inneres und Sport
– I D 24 -, Klosterstr. 47, 10179 Berlin
(Beitritt zum 30.03.2017)
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Bayerisches Krebsregister
Schweinauer Hauptstr. 80, 90441 Nürnberg
- Klinisches Krebsregister Niedersachsen
Anstalt des öffentlichen Rechts
Sutelstraße 2, 30659 Hannover
(Beitritt zum 01.04.2024)