Änderung der Meldepflicht von Präkanzerosen des Gebärmutterhalses

Zum 1. September 2026 wurde die Meldepflicht für Präkanzerosen des Gebärmutterhalses angepasst: CIN 2 ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr meldepflichtig.
Die Meldepflicht für CIN 3 und Carcinoma in situ der Cervix uteri bleibt hingegen bestehen.

Meldepflicht für Präkanzerosen der Zervix

Wenn nicht die CIN-Schweregrade, sondern die seit 2014 gebräuchliche WHO-Nomenklatur dokumentiert ist, die CIN II und CIN III zusammenfasst, dann gilt: