Sie übermitteln uns regelmäßig elektronische Krebsregistermeldungen über die Schnittstelle für den bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS) Ihres Dokumentationssystems?
Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auf die Pressemitteilung der Plattform §65c zur bundeseinheitlichen Schnittstellenabnahme von April 2024 hinweisen.
Entsprechend dieser Mitteilung werden auch wir – wie die anderen Landeskrebsregister – Daten im Format ADT/GEKID 2.x.x nur noch bis zum 30. Juni 2024 annehmen.
Die Softwarehersteller wurden bereits durch die Koordinierungsstelle der Plattform § 65c frühzeitig informiert und zur Implementierung der oBDS-Schnittstelle in Ihre Systeme aufgerufen. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Softwarehersteller bereits über eine abgenommene Schnittstelle verfügt, so finden Sie hier eine von der Plattform § 65c gepflegte Übersicht, der von den Landeskrebsregistern abgenommenen und in der Abnahme befindlichen Schnittstellen.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Softwarehersteller diesbezüglich in Verbindung zu setzen.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen täglich von 9:00 – 15:00 (freitags bis 14:00) Uhr telefonisch unter 0355-49493- 166 und per E-Mail zur Verfügung.
Ihr KKRBB-Team