Krebsregistermeldung: Bundeseinheitliche Schnittstellenabnahme der oBDS-Schnittstelle für Softwarehersteller
Die Krebsregister nach § 65c SGB V geben die oBDS-Schnittstelle gemeinsam frei; das beschleunigt die deutschlandweite Krebsregistrierung. Die Schnittstelle dient Ärztinnen und Ärzten zur Übermittlung von onkologischen Behandlungsinformationen an ihr zuständiges Landeskrebsregister. Länderübergreifende Schnittstellenabnahme Die klinischen Krebsregister der Bundesländer prüfen eine entwickelte bzw. aktualisierte oBDS-Schnittstelle gemeinsam und geben sie anschließend zentral frei. Die länderübergreifende Schnittstellenabnahme … Weiterlesen