Meldepflichtige Personen / Registrierung
Meldepflichtige Personen
Eine meldepflichtige Person ist jede im Land Brandenburg oder Berlin tätige Ärztin und Zahnärztin sowie jeder dort tätige Arzt und Zahnarzt, die ärztliche Leitung einer medizinischen Einheit oder die verantwortliche Ärztin oder der verantwortliche Arzt einer Meldegemeinschaft.
Neu ab 2023:
- Eine "medizinische Einheit" ist jedes Krankenhaus, MVZ oder jedes onkologische Zentrum. Unter der Verantwortung der ärztlichen Leitung ist sie verpflichtet eine "Meldestelle" zu bilden.
- Zwei oder mehr gemeinsam selbstständig tätige meldepflichtige Personen oder Belegärztinnen bzw. Belegärzte können selber melden oder sie können, unter Angabe der zur Erbringung der Meldung verantwortlichen Person, eine "Meldegemeinschaft" bilden. Dabei können Patholog:innen jedoch keine Meldegemeinschaft mit Ärztinnen und Ärzten anderer Fachrichtungen bilden. Belegärztinnen und Belegärzte können die Meldepflicht auch auf das Belegkrankenhaus übertragen.
Eine meldepflichtige Person kann das Krebsregister vertraglich zum Abruf der für die Meldung erforderlichen Daten berechtigen.
Registrierung
Vor der ersten Übermittlung der Daten an das Krebsregister muss jeder Melder sich im KKRBB registrieren. Hierfür stehen folgende Meldebögen zur Verfügung:
Formular-Download
Bitte beachten Sie, dass die Formulare digital ausfüllbar sind.
Bitte verwenden Sie einen PDF-Reader, der über die entsprechenden Funktionen zum Ausfüllen von Formularen verfügt (z. B. Adobe Acrobat Reader).