Erhöhung der Meldevergütung ab dem 01.02.2024

Am 1. Februar 2024 tritt die neue Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung in Kraft. Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben beschlossen, dass onkologisch tätige Ärztinnen und Ärzte für die Übermittlung klinischer Daten an die Landeskrebsregister eine höhere Vergütung erhalten.

In der folgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Änderungen der Beträge.

Meldeanlass

Alter Betrag

Neuer Betrag

Diagnosemeldung

 18,00 €

 19,50 €

Pathologiemeldung

 4,00 €

 4,50 €

Therapiemeldung

 5,00 €

 9,00 €

Verlaufsmeldung

 8,00 €

 9,00 €

Todesmeldung

 8,00 €

 9,00 €

Die Erhöhung der Meldevergütung gilt für alle Behandlungen, die ab dem 01.02.2024 durchgeführt werden. Meldungen, die vor diesem Datum eingegangen sind, werden weiterhin nach der alten Vergütung abgerechnet.

Das Gesetz zur Zusammenführung der Krebsregisterdaten von 2021 legt fest, dass die Vertragspartner dazu verpflichtet sind, die Angemessenheit der Meldevergütung regelmäßig zu überprüfen und sie gegebenenfalls anzupassen. Eine erneute Prüfung der Höhe der Meldungsvergütung erfolgt ab dem 01.01.2027 durch die entsprechenden Vereinbarungspartner.