Meldevergütung

Für die Meldungen von selbst erbrachten tumortherapeutischen Leistungen erhalten Brandenburger und Berliner Ärztinnen und Ärzte eine Vergütung. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den Vergütungsvoraussetzungen und -höhen sowie zu unseren Abläufen.

Ansprechpartnerin
Birgit Kindt
Telefon: 0355 49493 461
E-Mail: birgit.kindt@kkrbb.de

Voraussetzungen

Für jede vollständige und gültige Meldung erhalten Meldende eine Vergütung. Die Vergütungsfähigkeit einer Meldung orientiert sich an verschiedenen Kriterien.

Meldungen sind vergütungsfähig, wenn

Hinweis

Jetzt noch Meldevergütung für das Leistungsjahr 2020 sichern, bevor die Verjährung einsetzt. Bitte beachten Sie, dass Meldungen mit Leistungsjahr vor 2020 trotzdem meldepflichtig sind!

Melde- und Vergütungsablauf

Brandenburger und Berliner Ärztinnen bzw. Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte übermitteln an uns ihre erbrachten onkologischen Leistungen in Form von Meldungen. Jede einzelne Meldung wird von uns über ein mehrstufiges Verfahren intensiv geprüft und dokumentiert.

Nach Quartalsabschluss und einer erneuten, abrechnungsrelevanten Prüfung auf Vollständigkeit der Meldungen, erfolgt die Abrechnung mit den Kostenträgern und die Auszahlung an die Melder.

Neu ab 2023: Erst nach Kostenerstattung durch die Kostenträger erfolgt die Auszahlung an die Melder. Durch diese Änderung kommt es in 2023 nach Umstellung einmalig zu einer Verzögerung der Auszahlung von 2-3 Monaten.

Weitere und ausführlichere Informationen finden Sie unter:

* die ab 01.01.2023 geltende Version erscheint in Kürze