Krebsregistermeldung:
Version 3.0.0 der Schnittstelle des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes veröffentlicht – Implementierung ab sofort möglich
Magdeburg, 1. März 2022 – Die neue Schnittstellenversion 3.0.0 des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes ist für die Implementierung in Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssystemen freigegeben. Die Schnittstelle dient Ärztinnen und Ärzten für die verpflichtende Meldung von onkologischen Behandlungsinformationen an ihr zuständiges Landeskrebsregister. Einrichtungen, die bereits eine Schnittstelle nutzen oder sie zukünftig einsetzen wollen, sollten jetzt ihre Softwarehersteller ansprechen. Die Änderungen gelten ab Herbst 2022 verbindlich.
Neufassung des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes
Die Schnittstelle des bundesweit einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes, kurz oBDS-Schnittstelle, ermöglicht die Meldung von Informationen zu onkologischen Diagnosen und Behandlungen direkt aus dem Dokumentationssystem der Leistungserbringenden und vermeidet somit eine Doppeldokumentation. Die neue Schnittstellenfassung 3.0.0 berücksichtigt die am 12. Juli 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichte neue Version des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes und seine organspezifischen Ergänzungsmodule. Das oBDS-XML-Schema orientiert sich in der Struktur an dem bisherigen ADT-GEKID XML-Schema Version 2.2.1 und stellt dessen Weiterentwicklung dar. Die Optimierungen am Schema sind jedoch so umfangreich, dass es sich um eine neue Grundversion handelt, deren Namenskürzel als „oBDS“ nun auch angepasst wurde.
„Mit der Neufassung des Basisdatensatzes wurde die Erfassung und Übermittlung von klinisch bedeutsamen Inhalten aufseiten der Behandlungseinrichtungen verbessert. Indem die Tumordaten in den Landeskrebsregistern das Krankheitsgeschehen noch besser abbilden, erhöhen sich das Datennutzungspotenzial und der Datennutzen“ – erklärt Dr. Anett Tillack, Sprecherin der Plattform § 65c und Geschäftsführerin des Klinischen Krebsregisters Brandenburg und Berlin.
Die Daten kommen dem Zentrum für Krebsregisterdaten beim Robert Koch-Institut zugute, denn das Zentrum wertet zukünftig neben epidemiologischen auch die klinischen Daten aller Landeskrebsregister aus. Grundlage dafür ist das neue Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten vom 31. August 2021, dessen erste Phase im Jahr 2022 startet.
Krebsbehandlung: Meldepflicht von Ärztinnen und Ärzten
Leistungserbringende, die Patientinnen und Patienten mit Krebs behandeln, sind gesetzlich verpflichtet, Informationen zur Krebsbehandlung an ihr zuständiges Landeskrebsregister zu melden. Ist eine XML-Schnittstelle mit dem oBDS-Schema im eigenen Dokumentationssystem integriert, können darüber ganze Meldungspakete generiert und an das zuständige Landeskrebsregister übermittelt werden.
Die neue oBDS-Schnittstelle bietet mehr Strukturen und Vorgaben sowie regulierte Freiheitsgrade. Damit werden Ärztinnen und Ärzte bei der Erfassung besser unterstützt, was im Umkehrschluss nachträgliche Rückfragen durch die Landeskrebsregister reduziert.
„Die neue oBDS-Schnittstelle bedeutet für die bundesweite Krebsregistrierung verlässlichere Daten. Die Behandlungseinrichtungen haben weniger Aufwand, denn sie kommen mithilfe ihres eigenen Dokumentationssystems ihrer Meldepflicht nach und sparen eine doppelte Erfassung in den Meldeportalen der Landeskrebsregister“ – erläutert Dipl.-Math. Tobias Hartz, Sprecher der Plattform § 65c und Geschäftsführer des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen.
Softwareindustrie: Umsetzungsleitfaden mit Hinweisen, Definitionen und Beispieldatensätzen für die Implementierung ab sofort verfügbar
Softwarehersteller von Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssystemen können ab sofort mit der Implementierung der oBDS-Schnittstelle 3.0.0 in ihren Systemen beginnen. Ein webbasierter Umsetzungsleitfaden ergänzt das XML-Schema und unterstützt Softwarehersteller bei der Integration.
Die Landeskrebsregister werden ab Herbst 2022 in der Lage sein, Meldungen nach der Version 3.0.0 entgegenzunehmen. Nach einer Übergangszeit werden ältere Versionen nicht mehr angenommen.
„Mit der Integration der XML-Schnittstelle in den verschiedenen Dokumentationssystemen ebnen Softwarehersteller den Weg für die verpflichtende Krebsregistermeldung von onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzten. Wir rufen die Softwareindustrie auf, die neue Schnittstelle zu integrieren und diese ihren Kundinnen und Kunden anzubieten. Nur durch die Schaffung optimaler Meldewege können die Ziele der flächendeckenden klinisch-epidemiologischen Krebsregistrierung erreicht und sichergestellt werden. Hier ist das aktive Mitwirken der Softwarehersteller von Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssystemen unerlässlich“, betont Dr. Tillack.
oBDS-Schema 3.0.0
Nachdem der aktualisierte Basisdatensatz am 12. Juli 2021 im Bundesanzeiger publiziert wurde, startete in stufenweiser Abstimmung die Kommentierungsphase des XML-Schemas 3.0.0 und des dazugehörigen Umsetzungsleitfadens. Hierzu waren sowohl die Landeskrebsregister als auch die Softwarehersteller direkt angesprochen, ihre Expertise einzubringen.
Das finalisierte XML-Schema 3.0.0 mit dem webbasierten Umsetzungsleitfaden finden Softwarehersteller auf folgender Seite: www.basisdatensatz.de.
Plattform § 65c Die Plattform § 65c ist ein Expertengremium, welches einen dauerhaften fachlichen Austausch der klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V gewährleistet. Sie wurde 2015 mit Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) von der Ad hoc AG zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) eingesetzt und ist als „Sonstiges Gremium“ der Gesundheitsministerkonferenz ausgewiesen. Dr. Anett Tillack (Geschäftsführerin des Klinischen Krebsregisters für die Länder Brandenburg und Berlin) und Dipl.-Math. Tobias Hartz (Geschäftsführer des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen) haben aktuell die Sprecherschaft inne. Die Landeskrebsregister sind gemäß § 65c Absatz 1a SGB V für die Organisation eines einheitlichen Datenformats und entsprechender Schnittstellen zur Annahme, Verarbeitung und Weiterleitung der Daten zuständig. Deshalb haben sie das IT-Netzwerk der Plattform § 65c beauftragt, den Umsetzungsleitfaden zu erstellen, zu aktualisieren und herauszugeben. Das IT-Netzwerk arbeitet dabei eng mit der ADT, der GEKID und der AG-Daten der Plattform zusammen. |
Pressekontakt
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Koordinierungsstelle
Lea Pflugradt
Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbH
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