Annahme von Meldungen im neuen oBDS 3.0-Format ab dem 1.12.2022

Die neue Schnittstellenversion 3.0.0, die den aktualisierten onkologischen Basisdatensatz (oBDS) berücksichtigt, wurde im März 2022 für die Implementierung in Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssystemen freigegeben.

Das KKRBB nimmt ab dem 1. Dezember 2022 Meldungen nach dem neugefassten onkologischen Basisdatensatzes 3.0.0 entgegen.

Bis zum 31.12.2023 wird es eine Übergangsphase geben, während der auch noch Meldungen im Format ADT-GEKID-XML 2.2.1 akzeptiert werden.

Ab dem 01.01.2024 ist die Übermittlung mittels oBDS 3.0 verpflichtend.

Wenn Sie bereits eine XML-Schnittstelle zur Meldung nutzen oder eine solche zukünftig einsetzen wollen, sprechen Sie bitte Ihren Softwarehersteller auf die neue oBDS-3.0.0-Schnittstelle an.

Eine frühzeitige Meldung im oBDS 3.0 Format ist aus Sicht der Datennutzung für alle Beteiligten vorteilhaft, da die Neufassung des Basisdatensatzes eine bessere Abbildung des Krankheitsgeschehens in den Daten des Krebsregisters ermöglicht.

Das neue oBDS-XML-Schema setzt die aktualisierte Version des Basisdatensatzes inhaltlich um. Dabei orientiert es sich an dem bisherigen ADT-GEKID XML-Schema Version 2.2.1, bietet jedoch mehr Strukturen und Vorgaben sowie regulierte Freiheitsgrade. Damit werden Ärzt:innen bei der Erfassung besser unterstützt, was nachträgliche Rückfragen durch die Landeskrebsregister reduziert. Insgesamt sind die Optimierungen so umfangreich, dass es sich um eine neue Grundversion handelt, deren Namenskürzel als „oBDS“ nun auch angepasst wurde.

Mit der Einführung des neuen oBDS soll onkologisch tätigen Ärzt:innen die verpflichtende Krebsregistermeldung erleichtert und eine flächendeckende klinisch-epidemiologische Krebsregistrierung sichergestellt werden.

Die meisten Tumordokumentationssysteme bieten genormte Schnittstellen für die Meldung an die Krebsregister an. Diese Schnittstellen verwenden die in Ihrem Dokumentationssystem gespeicherten Informationen zu onkologischen Diagnosen, Behandlungen und Verläufen für die jeweiligen anlassbezogenen Meldungen. Doppeldokumentation wird so weitgehend vermieden und es können ganze Meldungspakete generiert und in Form einer XML-Datei an das zuständige Landeskrebsregister übermittelt werden.

Weitere Informationen zum bundesweit einheitlichen onkologischen Basisdatensatz und zum Umsetzungsleitfaden finden Sie unter www.basisdatensatz.de.

Ihr Team vom KKRBB